Sonntag, 27. April 2014

Steuerbehörden und Gerichtsvollzieher auf Datenjagd

Steuerbehörden und Gerichtsvollzieher auf Datenjagd

Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung nutzen vor allem Steuerbehörden und Gerichtsvollzieher das Instrumentarium immer häufiger. Steuerbehörden hätten in fast 69.000 Fällen Kontodaten abgefragt, 7.000 mehr als 2012. Bei den Kontoabfragen der anderen Behörden ist der Anstieg in den vergangenen 15 Monaten nach Angaben des Finanzministeriums “nahezu vollständig” auf die Gerichtsvollzieher zurückzuführen.
Für sie wurde erst Anfang 2013 die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einzuholen, wenn sich die Ansprüche des Gläubigers auf mehr als 500 Euro belaufen.
Dieses Instrument werde vor allem bei unkooperativen Schuldnern genutzt, die keine Vermögensauskunft vorgelegt haben, wird der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, Detlef Hüermann, in der Zeitung zitiert. Damit wird Gerichtsvollziehern ein Überwachungsinstrumentarium in die Hand gegeben, das tief in die Privatsphäre reicht.

Denn im Zeitalter des bargeldosen Zahlungsverkehrs verrät ein Kontoabgleich eine Menge nicht nur über die Arbeitsverhältnisse, sondern auch über die Einkaufsgewohnheiten und das Freizeitverhalten des Überprüften. Schließlich schlägt sich heute jeder dieser Aktivitäten in einer Kontobewegung nieder. Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich die Gerichtsvollzieher an die gesetzlichen Festlegungen halten und das Augenmerk nur auf bestimmte Transaktionen richten, müssen sie alle Kontobewegungen kontrollieren, um die gesuchten Daten herauszufinden. Dass gilt auch für alle übrigen Behörden, die Zugriff auf das Bankkonto haben.

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