Freitag, 27. November 2015

EU Irrsinn hoch drei

Pünktlich zur Adventzeit steht nicht nur das Christkind, sondern auch eine neue EU- Verordnung vor der Tür. Laut einem aktuellen Bericht der „Bild“ verfassten Abgeordnete ein neunseitiges Dekret über die wichtigsten Merkmale von „Kerzen, Kerzenhaltern, Kerzenbehältern und Kerzenzubehör“. Sie berufen sich dabei auf die Richtlinie 2001/95/EG über die Sicherheit von Produkten. Demnach sei die jahrhundertealte Lichtquelle mit „verschiedenen Gefahren verbunden, die ein Risiko für die Sicherheit der Verbraucher darstellen könnten“. Folgende Regeln sollen daher künftig gelten: Kerzen müssen „während des Abbrennens stabil bleiben“. Die Aufmachung des Produktes darf „die Risiken für die potenziellen Nutzer nicht verharmlosen“. „Die Verbrennungsgefahr durch das Berühren der Kerze muss so gering wie möglich gehalten werden.“ Die Flamme darf nur eine bestimmte Höhe erreichen. Russemissionen sind „so gering wie möglich zu halten“.

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