Montag, 23. November 2015

tatsaechliche Zahlungen an Asylanten

Auszug aus dem Buch „Neues aus Dummland“ Das Sahnetöpfchen Regelbedarf Der zu gewährende Regelbedarf setzt sich aus den Positionen „Notwendiger Bedarf“ und „Bargeldbedarf“ zusammen. Diese wiederum bestehen im Einzelnen aus mehreren, zusammengesetzten Positionen, welche sich aus der aktuellen Bedürftigkeit des Antragstellers ergeben und in definierten Einzelbeträgen bereits allgemein gültig festgelegt sind. Als Beispiel legen wir also zunächst einmal das typische Profil eines Antragstellers fest: allein reisend, gut ausgebildet, traumatisiert. Nennen wir ihn hier einfach „Badu“ (Suaheli / Das zehnte Kind). Rechtliche Absicherung: Sämtliche Personen und Handlungen in diesem fiktiven Fall sind natürlich frei erfunden und eine eventuelle Ähnlichkeit mit tatsächlichen Ereignissen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Badus erster Weg in seiner neuen Heimat führt ihn, nachdem er über das IPhone seine Verwandtschaft über seine glückliche Ankunft informiert hat, direkt ins nächstgelegene Leistungsverschenkungsamt, in dem er sogleich von den Strapazen der Reise erzählt. Ausführlich berichtet er mit den Worten „Asyl Asyl“ von seinen grundsätzlichen Überlegungen, die restliche Welt an seinen Fähigkeiten in den verschiedensten Fachbereichen teilhaben zu lassen. Außerdem wird er sowohl politisch verfolgt, als auch bereits seit Jahren unterdrückt und ausgebeutet. Dabei muss er stets berechtigte Angst um sein eigenes Leben haben, da in seiner Heimat ein von der Weltöffentlichkeit in keiner Weise beachteter Bürgerkrieg stattfindet. Direkt, nachdem der zuständige Sachbearbeiter seine Tränen getrocknet hat, stellt dieser jedoch fest, dass Badu aus einem afrikanischen Land kommt, welches nach seinen Unterlagen in keiner Weise kriegsgefährdet ist. Um diesen Sachverhalt zu überprüfen, bittet er um die Ausweispapiere Badus – diese sind jedoch leider in den Wirren der Flucht, wahrscheinlich von einem Agenten der Boko Haram, unglücklicherweise mitsamt allen anderen Unterlagen gestohlen worden – dumm gelaufen. Da mit diesem Umstand zunächst einmal die Möglichkeit der Gewährung von Asyl ausscheidet, wird Badu nun erst einmal „geduldet“ – der Sachbearbeiter wird sich schnell, so verspricht er es, um die Beschaffung von Ersatzpapieren bemühen und sogleich die entsprechende Botschaft in diesem Anliegen kontaktieren. Aber jetzt wird es auch schon Zeit zu gehen, denn der Sachbearbeiter hat heute noch einige ähnlicher Probleme zu lösen. Nur noch kurz kann er sich verabschieden und Badu an die zuständige Stelle für die Leistungsgewährung verweisen. Glücklicherweise befindet diese sich im gleichen Hause und auch hier muss Badu nicht lange warten, da er auf Grund seiner Notlage bevorzugt an die Reihe kommt. Bereits auf dem Flur bemerkt er die Massen von offensichtlich faulen, nicht arbeitenden Deutschen, die ihn fast ausnahmslos sehr böse anschauen. Aufgrund der guten Vorbereitung auf seine Einreise weiß Badu aber bereits, dass diese Menschen in seiner neuen Heimat „Hartz IV Empfänger“ genannt werden, und er sich möglichst von diesen fernhalten solle. Diese würden ihn, auch finanziell, nicht weiter bringen. Bald schon sitzt Badu vor einem weiteren Sachbearbeiter, der zwar ebenfalls nicht freundlich ist, aber aus einem großen Buch vorliest, welche finanziellen Unterstützungen in diesem recht bedauerlichen Einzelfall möglich sind. Dies sind im Einzelnen pro Monat: Abt. 1 – Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 141,85 € Abt. 3 – Bekleidung und Schuhe: 33,57€ Abt. 4 – Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung 33,39 € Abt. 6 – Gesundheitspflege 7,19 € Abt. 7 – Verkehr 25,15 € (Barauszahlung) Abt. 8 – Nachrichtenübermittlung 35,22 € (Barauszahlung) Abt. 9 – Freizeit, Unterhaltung, Kultur 44,09 € (Barauszahlung) Abt. 10- Bildung 1,53 € (Barauszahlung) Abt. 11- Beherbergungs- und Gaststättendienstleitungen 7,89 € (Barauszahlung) Abt. 12- Andere Waren- und Dienstleistungen 28,99 € (Barauszahlung) Badu ist froh, dass er zumindest für seine Unterbringung und Verpflegung nicht selbst aufkommen muss, da dies ja glücklicherweise, obwohl das Essen schlecht ist, von dem Sachbearbeiter direkt bezahlt wird. Das Einzige, was heute noch zu tun bleibt, ist die Einrichtung eines Kontos mit Karte – aber auch da versteht man seine Sprache offensichtlich auch bereits sehr gut. Auch hier reichen die Worte „Asyl Asyl“ aus, um aus einer Zaubermaschine immer wieder Bargeld zu holen – Tolles Land. Es gibt trotzdem eine Tatsache, die Badu etwas bedrückt – er ist sich selbst keiner Schuld bewusst, aber der Sachbearbeiter verbietet ihm, in diesem Land zu arbeiten – erst, wenn die Botschaft die Papiere übersendet habe, will er noch einmal darüber reden – aber, das geht ja sicherlich recht zügig. Nach dem AsylbLG sind jedoch ebenfalls Mehrbedarfszuschläge vorgesehen. So sind Asylbewerber, wie auch Geduldete, grundsätzlich von sämtlichen Zuzahlungen im medizinischen Bereich befreit. Ohne Einschränkungen müssen darüber hinaus folgende Leistungen erbracht werden: – Sämtliche medizinischen und pflegerischen Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung – Sämtliche, von den Krankenkassen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen – Alle amtlich empfohlenen Impfungen – Zahnersatz, wenn „aus medizinischen Gründen unaufschiebbar“ (also immer) – Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz usw. – „Zur Sicherung der Gesundheit unerlässliche Leistungen“, wie psychotherapeutische Behandlung oder auch Schwangerschaftsverhütung. Kommen wir zum Schluss noch ganz kurz zu den „Berechtigten“, die in dieses Sahnetöpfchen greifen dürfen – bitte anschnallen: Asylbewerber Ausländer „mit Duldung“ Ausreisepflichtige Ausländer „Ausreisepflichtig“ sind z.B. Personen, wenn sie in Abschiebehaft sitzen, sie wegen der Verübung von Straftaten ausgewiesen wurden oder sich „illegal“ in unserem Lande befinden. Sie sehen – man hat an Alles gedacht. Im Klartext: Kriminelle, illegale oder ausreisepflichtige Personen beziehen „rechtmäßig“ Leistungen aus dem deutschen Sozialsystem. Gut, das tun so einige Politiker ja auch.

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