Samstag, 16. Januar 2016

Illegale Asylschmarotzer vs. Einheimische - zweierlei Rechtsmaßstäbe...

Nach wie vor gültiges Recht sind die Regelungen des Asylverfahrensgesetzes und der EU-Dublin-Vereinbarung, worin die Einreise nach Deutschland über sogenannte sichere Drittstaaten geregelt – und eigentlich ausgeschlossen ist. Ausgelegt wird das Recht mittlerweile in hunderttausenden Fällen ausschließlich zugunsten der illegal ins Land gekommenen Ausländer.
Die Vorzugsbehandlung setzt sich nach dem Grenzübertritt fort: Besteht für die Einheimischen eine Melde- und Ausweispflicht, so gibt sich der Staat gegenüber den Asylsuchenden leger. So musste bereits im September das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingestehen, dass es den Überblick über die Zuwanderung nach Deutschland verloren hat und sich vermutlich etwa 290000 „Flüchtlinge“ unregistriert im Land aufhalten. Völlig unbekannt ist noch, wie groß an dieser Gruppe der Anteil derjenigen sein wird, die langfristig komplett in die Illegalität abtauchen werden. Deutschlands Kommunen mussten angesichts von Asylbewerbern, die aus Notunterkünften einfach wieder verschwinden, inzwischen eingestehen, dass sie keine Berechtigung hätten, die betreffenden Personen festzuhalten und das Domizilprinzip effektiv durchzusetzen. In der Praxis haben die abgetauchten illegalen Immigranten selbst bei einem Aufgreifen durch die Polizei kaum negative Konsequenzen zu befürchten. Im Regelfall beginnt für sie lediglich das Registrierungsverfahren als Asylbewerber noch einmal von vorn. Wie anlässlich des Verschwindens von 700 Asylbewerbern aus Unterkünften in Niedersachsen bekannt wurde, ist bislang nicht einmal eine direkte behördliche Erfassung der Asylbewerber gesetzlich und damit verbindlich geregelt.
Eine völlig andere Erfahrung müssen dagegen einheimische Bezieher von Hartz-IV-Leistungen machen. Verstoßen sie gegen die Auflage, sich vor einer Abwesenheit beim Amt abzumelden, drohen ihnen Sanktionen. Während jeder deutsche Hartz-IV-Antragsteller seine Vermögensverhältnisse schonungslos offenlegen muss, ehe er staatliche Unterstützung erhält, haben Asylbewerber ein entsprechendes Durchleuchten nicht zu fürchten. Die Folge diese Behandlung mit zweierlei Maß ist, dass Asylbewerber hierzulande selbst dann auf vielfältige staatliche Leistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt rechnen können, wenn sie mit den Taschen voller Geld ankommen.
Inzwischen sind in sozialen Internetdiensten diverse Beispiele zu finden, in denen Asylbewerber zum Unmut der einheimischen Bevölkerung ihre mitunter nicht unbeträchtlichen mitgebrachten Geldmittel regelrecht zur Schau stellen. In Dänemark hingegen hat die Regierung vor Kurzem beschlossen, bei der Einreise von Asylbewerbern deren mitgeführte Vermögenswerte wenigstens zu erfassen und zu protokollieren.
Zu befürchten ist, dass bei einem Fortbestehen der Rechts­praxis hierzulande der Glaube an Demokratie sowie Rechts- und Sozialstaat, allerdings auch an das Solidarprinzip, unter der einheimischen Bevölkerung rapide abnehmen wird. Auch bei vielen der per Asylrecht ins Land Gekommenen dürfte sich eine verhängnisvolle Botschaft festsetzen: Als Immigrant hat man gegenüber der deutschen Gesellschaft vorrangig erst einmal verbriefte Ansprüche und Rechte – Pflichten und die Einhaltung von Gesetzen sind dagegen eine Angelegenheit für die ansässige Bevölkerung.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen