Dienstag, 24. Januar 2017

News aus der Bananenrepublik

Asylbewerber kommen häufig ohne Pass nach Deutschland. Um auch ohne solch ein offizielles Dokument eine Fahrerlaubnis zu beantragen, genügt die Aufenthaltsgestattung, so das BVerwG - auch wenn diese meist auf eigenen Angaben beruht.

Für die Beantragung der Fahrerlaubnis und den Identitätsnachweis bei Fahrprüfungen taugt auch eine mit Lichtbild versehene Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Donnerstag. Und zwar auch dann, wenn die in der Aufenthaltsgestattung gemachten Daten auf eigenen Angaben beruhen (Urt. v. 08.09.2016, Az. 3 C 16.15).


Ergo: Jeder dahergelaufene Analphabet kann hier in der Bananenrepublik künftig ein Fahrzeug bewegen.
WER wird hier wohl der leidtragende sein?

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